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Darf ich meine Drohne fliegen lassen?

Auf dem gesamten Festungsareal, d.h. sowohl auf dem Festungsplateau, auf dem Festungsvorplatz, auf dem Fußweg zum Festungseingang (Pforte), auf der Pfeilschanze, an den Niederen Werken und auf dem Betriebsparkplatz gilt ein striktes Flugverbot für unbemannte Luftfahrtsysteme (umgangssprachlich: Drohnen) und Flugmodelle.

  • Die Festung Königstein befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz

  • Die zahlreichen Gebäude, die verwinkelten Treppen, das teils starke Gefälle des Geländes, die Mauerkrone machen eine Steuerung in Sichtweite schwierig bis unmöglich. Ein Abbruch der Funkverbindung könnte einen Absturz des Geräts und einen schweren Personenschaden nach sich ziehen.

  • Die Festung Königstein ist ein Baudenkmal und Freilichtmuseum mit mehr als 500.000 Besuchern pro Jahr. Daher kommt es auf dem Festungsareal häufig zu Menschenansammlungen, sei es durch Führungen, Veranstaltungen oder durch Reisegruppen.

  • Auf der Festung Königstein gibt es sowohl Wohnungen (Kaserne B) als auch Ferienwohnungen (Brunnenhaus) – daher gilt sie als „Wohngrundstück“.

Jeder Verstoß gegen den verbotenen Betrieb unbemannter Luftfahrtsystemen und Flugmodelle wird zur Anzeige gebracht und als Ordnungswidrigkeit verfolgt!

Link zur Landesdirektion Sachsen mit den luftrechtlichen Regelungen

Gesetzliche Grundlagen:

  • Nationalpark-Verordnung
    Entsprechend § 10 Abs. 2 Nr. 7 – ist das „Starten und Landen mit Luftfahrzeugen“ im Landschaftsschutzgebiet verboten
  • Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
    §21b - Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

    Abs. 1 Nr. 1 - außerhalb der Sichtweite des Steuerers nach Maßgabe des Satzes 2, sofern die Startmasse 5 kg der weniger beträgt,

    Abs. 1 Nr. 2 - über und in einem seitlichen Abstand von 100 m zu Menschenansammlungen, ...

    Abs. 1 Nr. 7 - über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, ...

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Festung Königstein gGmbH
01824 Königstein

Telefon: +49 (0)35021 64 607
info@festung-koenigstein.de

Öffnungszeiten

April - Oktober 9 - 18 Uhr
November - März 9 - 17 Uhr
Letzter Einlass 1 Stunde vor Schließung